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Hier finden Sie alle wichtigen Informationen, die Sie für einen reibungslosen Ablauf Ihres Auftrags benötigen. Diese können Sie sich gern auf unserer Seite entweder durchlesen oder als PDF-Datei herunterladen. Den Link zu den PDF-Dateien finden Sie, nachdem Sie auf weiterlesen geklickt haben, ganz unten.
Zu einem guten Umzug gehört die richtige Verpackung.
Für den Fall, dass Sie das Verpacken selbst übernehmen wollen, sind wir gerne bereit, Ihnen rechtzeitig und ausreichend Verpackungsmaterial zukommen zu lassen.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Beauftragung eines weiteren Frachtführers
Der Möbelspediteur kann weitere Frachtführer zur Durchführung des Umzugs heranziehen.
Zusätzliche Leistungen
Der Möbelspediteur führt unter Wahrung des Interesses des Absenders seine Verpflichtung mit der verkehrsüblichen Sorgfalt eines ordentlichen Möbelspediteurs gegen Bezahlung des vereinbarten Entgelts aus. Zusätzlich zu bezahlen bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbare Leistungen und Aufwendungen. Gleiches gilt, wenn der Leistungsumfang durch den Absender nach Vertragsabschluss erweitert wird.
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Haftungsbeschränkung
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Haftungsinformationen des Möbelspediteurs gemäß § 451g HGB
Anwendungsbereich
Der Frachtführer (im folgenden Möbelspediteur genannt) haftet nach dem Umzugsvertrag und dem Handelsgesetzbuch (HGB). Für Beförderungen von Umzugsgut von und nach Orten außerhalb Deutschlands finden dieselben Haftungsgrundsätze Anwendung. Dies gilt auch, wenn verschiedenartige Beförderungsmittel zum Einsatz kommen.
Haftungsgrundsätze
Der Möbelspediteur haftet für den Schaden, der durch Verlust oder Beschädigung des Umzugsgutes in der Zeit von der Übernahme zur Beförderung bis zur Ablieferung oder durch Überschreitung der Lieferfrist entsteht (Obhutshaftung).
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ALG II
Was muss vor einem Umzug beachtet werden?
Vor Abschluss eines neuen Mietvertrages muss die Zusicherung zur Übernahme der neuen Miete eingeholt werden. Die Zusicherung muss erteilt werden, wenn der Umzug erforderlich ist oder veranlasst wurde und die Aufwendungen den als angemessen geltenden Richtwerten entsprechen. Erforderlich ist ein Umzug zum Beispiel bei Aufnahme einer Erwerbstätigkeit außerhalb Berlins, bei Trennung von Ehe- oder Lebenspartner, gesundheitlicher Gefährdung oder wegen unzumutbar beengter Wohnverhältnisse. Grundsätzlich nicht erforderlich ist der Auszug eines Kindes aufgrund von Volljährigkeit,ein Umzug wegen schlechter Ausstattung der Wohnung oder bei Wunsch nach einer anderen Wohngegend.
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