Was muss vor einem Umzug beachtet werden?
Vor Abschluss eines neuen Mietvertrages muss die Zusicherung zur Übernahme der neuen Miete eingeholt werden. Die Zusicherung muss erteilt werden, wenn der Umzug erforderlich ist oder veranlasst wurde und die Aufwendungen den als angemessen geltenden Richtwerten entsprechen. Erforderlich ist ein Umzug zum Beispiel bei Aufnahme einer Erwerbstätigkeit außerhalb Berlins, bei Trennung von Ehe- oder Lebenspartner, gesundheitlicher Gefährdung oder wegen unzumutbar beengter Wohnverhältnisse. Grundsätzlich nicht erforderlich ist der Auszug eines Kindes aufgrund von Volljährigkeit,ein Umzug wegen schlechter Ausstattung der Wohnung oder bei Wunsch nach einer anderen Wohngegend.
Was müssen unter 25-jährige Personen beachten?
Die Zusicherung zu einem Umzug von Leistungsempfangenden, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wird nur noch in Ausnahmefällen erteilt: a) wenn aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht auf die Wohnung der Eltern verwiesen kann, b) der Umzug zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt erforderlich ist oder c) ein sonstiger, schwerwiegender Grund (z.B. Maßnahme für Betreutes Wohnen) vorliegt. Die Zusicherung des JobCenters zum Umzug und zur Mietkostenübernahme etc. ist grundsätzlich vor Abschluss eines Mietvertrages einzuholen!
Wer trägt die Kosten des Umzugs?
Wohnungsbeschaffungskosten, Umzugskosten und Mietkautionen können vom jeweiligen JobCenter bei vorheriger Zusicherung übernommen werden. Die Zusicherung soll erteilt werden, wenn der Wohnungswechsel veranlasst wurde oder notwendig ist. Im Einzelfall übernahmefähige Wohnungsbeschaffungskosten sind z.B. unvermeidbare doppelte Mieten beim Wohnungswechsel oder die Übernahme von Genossenschaftsanteilen.
Welche Folgen hat eine nicht vorher eingeholte Zusicherung?
Wenn die Miete der neuen Wohnung höher ist als die der bisherigen Wohnung, können auch in Zukunft lediglich die Aufwendungen der bisherigen Wohnung erbracht werden. Wohnungsbeschaffungskosten, Umzugskosten und Mietkautionen werden ohne vorherige Zusicherung nicht übernommen.
In welcher Höhe werden Umzugskosten getragen?
Ein Umzug sollte weitestgehend in Selbsthilfe oder durch Inanspruchnahme privater Hilfeleistungen organisiert und durchgeführt werden. In diesem Fall gehören zu den notwendigen Umzugskosten die marktüblichen Kosten für ein Mietfahrzeug und Umzugskartons sowie eine Pauschale für die Beköstigung mithelfender Familienangehöriger oder Bekannter in Höhe von jeweils 20,00 Euro. Kann ein Umzug nicht eigenständig realisiert werden, können auch die Kosten für eine Umzugsfirma übernommen werden. Hierbei ist die Vorlage von mindestens 3 Kostenvoranschlägen von Umzugsunternehmen erforderlich. Sofern die Leistungsinhalte vergleichbar sind, ist dem günstigsten Angebot der Vorzug zu geben.